Verkauf im Kundenauftrag – was Käufer unbedingt wissen sollten
„Verkauf im Kundenauftrag“ klingt nach einer sicheren Sache: Ein Händler bietet ein Auto an, steht mit seinem Firmenschild dafür ein – und doch soll er plötzlich keine Verantwortung tragen? Genau das steckt hinter diesem Modell. Für Käufer ist es wichtig zu verstehen, was das bedeutet und welche Risiken damit verbunden sind.
Was bedeutet „Verkauf im Kundenauftrag"?
Viele Autohändler bieten Fahrzeuge „im Kundenauftrag“ an. Das klingt seriös – das Auto steht beim Händler auf dem Hof – doch Vertragspartner ist meist nicht der Händler, sondern ein Dritter. Dieser kann zwar eine juristische Person (z. B. eine GmbH) mit entsprechender Haftung sein, in der Praxis handelt es sich jedoch meist um eine Privatperson ohne gesetzliche Gewährleistungspflicht. Für dich als Käufer bedeutet das: rechtlich entspricht ein Verkauf im Kundenauftrag in aller Regel einem Privatverkauf.
Im Klartext: Auch wenn der Wagen beim Händler steht, kaufst du de facto von privat.
Privatverkauf vs. Autoverkauf im Kundenauftrag
- Privatverkauf: Vertrag mit einer Privatperson, Gewährleistung kann ausgeschlossen werden.
- Autoverkauf im Kundenauftrag: Der Händler tritt nur als Vermittler auf, Vertragspartner bleibt der Fahrzeugeigentümer, welcher in der Regel eine Privatperson ist.
Ergebnis: Für den Käufer sind beide Varianten praktisch gleichbedeutend – keine Händlerhaftung, Haftungsausschluss möglich. (siehe auch anwalt.de)
Wann der Händler trotzdem Verkäufer wird
Es gibt Ausnahmefälle, in denen ein Gericht den Händler trotz „Verkauf im Kundenauftrag" als Verkäufer einstuft – und damit haftbar macht:
- Wenn er den Kaufvertrag im eigenen Namen unterschreibt (§ 433 BGB).
- Wenn keine klare Vermittlungsvereinbarung mit dem Eigentümer existiert.
- Wenn er typische Verkäuferpflichten übernimmt, z. B. Geld entgegennimmt oder die Übergabe durchführt.
Wichtig: Für Käufer ist das schwer nachzuweisen. Händler sorgen in der Regel dafür, dass ihre Rolle als Vermittler eindeutig dokumentiert ist. (mehr dazu auf anwalt.de)
Risiken beim Verkauf im Kundenauftrag
Unsicherheit beim Eigentum
Eigentum an einem Fahrzeug geht nach deutschem Recht nur dann über, wenn gemäß § 929 BGB zwei Voraussetzungen erfüllt sind – erstens die Übergabe des Fahrzeugs einschließlich der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und zweitens die Einigung darüber, dass das Eigentum übergehen soll. Diese Einigung muss vom bisherigen Eigentümer ausgehen. Ist der eingetragene Halter nicht identisch mit der Person, die den Kaufvertrag unterzeichnet, fehlt dieser Nachweis. Ohne ihn kann am Ende unklar bleiben, ob du tatsächlich wirksam Eigentümer wirst. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Händler über eine schriftliche Veräußerungsvollmacht des Eigentümers verfügt.
Haftungslücke
Du kannst dich nicht auf Händlergewährleistung berufen (§ 437 BGB). Das bedeutet, dass dir im Falle eines Mangels weder Nachbesserung, Ersatzlieferung noch Minderung oder Rücktritt nach den gesetzlichen Käuferrechten zustehen. Für dich als Käufer kann das dazu führen, dass du auf erheblichen Reparaturkosten sitzenbleibst, ohne Ansprüche gegen den Händler durchsetzen zu können.
Preisfalle
Händlerpreise liegen in der Regel deutlich über dem Niveau von Privatverkäufen. Auch wenn die Veräußerung rechtlich einem Privatverkauf entspricht, bleiben die Preise erfahrungsgemäß auf Händlerniveau – anstatt sich nach unten auf das Niveau eines Privatverkaufs anzupassen. Besonders kritisch ist das bei älteren Fahrzeugen und/oder bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung.
Mängelrisiko
Besonders bei älteren Fahrzeugen und/oder bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung ist das Risiko deutlich erhöht, da hier häufiger technische Probleme auftreten. Für Händler ist es zudem attraktiv, solche Autos im vermeintlichen Kundenauftrag zu verkaufen, wenn sie bereits Kenntnis von Mängeln haben – so können sie die gesetzliche Gewährleistung umgehen und das Risiko vollständig auf den Käufer abwälzen.
So schützt du dich beim Autoverkauf im Kundenauftrag
1. Vertragspartner & Vollmacht prüfen
Steht im Kaufvertrag die Privatperson als Verkäufer? Liegt dem Händler eine schriftliche Veräußerungsvollmacht des Eigentümers vor? Namen abgleichen.
2. Unabhängigen Fahrzeugcheck beauftragen
Vor Ort prüfen lassen, Zustandsbewertung und Kostenprognose einholen (z. B. bei Meistercheck) – bevor du dich endgültig für den Kauf entscheidest.
3. Preis auf Privatniveau verhandeln
Ohne Händlergewährleistung (vgl. § 437 BGB) muss sich der Preis am Privatmarkt orientieren. Hierbei hilft eine neutrale Preis- und Mängelbewertung, wie sie z. B. im Rahmen einer Meistercheck-Fahrzeugprüfung geliefert wird.
4. Zustand schriftlich fixieren
Kilometerstand, bekannte Mängel, Unfallfreiheit/Unfallangaben, Zubehör, Anzahl Schlüssel – alles in den Vertrag aufnehmen.
5. Zahlungsfluss richtig gestalten
Kaufpreis an den tatsächlichen Eigentümer leisten (oder nur gegen nachweisliche Abtretung). Quittung mit vollständigen Daten verlangen.
6. Eigentumsnachweis sichern
Übergabe des Fahrzeugs und der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die Einigung über den Eigentumsübergang nach § 929 BGB sind zwingende Voraussetzungen für den Eigentumsübergang. Diese Inhalte müssen im Kaufvertrag dokumentiert sein (Datum, Unterschriften, Ausweisdaten).
Fazit
Der Verkauf im Kundenauftrag ist für Käufer rechtlich fast immer ein Privatverkauf – mit allen Risiken. Nur in seltenen Ausnahmefällen lässt sich eine Händlerhaftung durchsetzen, und das ist schwer zu beweisen. Wer ein Auto im Kundenauftrag kaufen möchte, sollte den Vertrag sorgfältig prüfen, den Preis realistisch verhandeln und unbedingt eine unabhängige technische Prüfung einplanen. Eine gute Wahl ist hier eine Gebrauchtwagen-Prüfung von Meistercheck – neutral, umfassend sowie durchgeführt von erfahrenen und qualifizierten Kfz-Meistern.
Tipp: Für eine fundierte Entscheidung vor Ort kannst du direkt einen Gebrauchtwagencheck buchen.

